Müssen Aktiengewinne versteuert werden?

Wie sieht es aus mit Steuern auf Aktiengewinne und was
geschieht mit Verlusten? In diesem Beitrag lernen Sie, wie hoch die Steuern an der Börse sind und wie die Aktiengewinne zu versteuern sind.

Aktiengewinne versteuern: wie bei allem müssen Sie auch bei Einkünften aus Wertpapiergeschäften Steuern zahlen. Das heißt, Sie müssen als Privatanleger für Erträge wie Zinsen und Dividenden, aber auch für Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien oder ETFs Steuern zahlen. Wir schauen uns in diesem Beitrag an wie hoch die Steuerlast ist und was es hierbei zu beachten gibt.

Wann sind Steuern an der Börse fällig?

Erträge aus Aktien, wie man sie im ersten Moment verstehen würde, sind nicht wirklich Gewinne, sondern zunächst Buchgewinne. Erst wenn Sie Aktien veräußern oder Dividenden kassieren, müssen Sie Steuern zahlen, womit dann tatsächliche Aktiengewinne- oder Verluste entstehen und somit auch zu versteuern sind. Was Dividenden sind hatten wir uns in diesem Beitrag angeschaut.

Wie hoch sind die Steuern für Einkünfte aus Kapitalanlagen?

Bei der Besteuerung von Wertpapieren greift hier somit für Privatanleger die Kapitalertragssteuer, die in § 32d EStG geregelt ist. Seit Januar 2009 werden Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % besteuert. Zusätzlich kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. noch je nach Bundesland 8 % bzw. 9 % Kirchensteuer obendrauf, wobei diese sich bei der Berechnung auf die Kapitalertragssteuer beziehen. 

Finanzielles Mindset – Grundsätze der Gewinner 2. Auflage

Der Kirchensteuersatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, während er in allen restlichen Bundesländern bei 9 % liegt. Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben und ob Sie Kirchenmitglied sind oder nicht zahlen Sie Steuern in Höhe von 26,38 %, 27,82 % oder 27,99 %. Sie haben als steuerpflichtiger Privatanleger aus Kapitalerträgen
zwingend zunächst eine der drei aufgeführten Gesamtsteuerbelastungen.

Wie sind die Aktiengewinne zu versteuern?

Da mit der Summe dieser einzelnen Steuerkomponenten Ihre Steuerlast aus Kapitalerträgen abgegolten ist, spricht man hierbei auch von der sogenannten Abgeltungssteuer. Die Kapitalertragssteuer ist also eine Abgeltungssteuer. Diese wird direkt von Ihrer depotführenden Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Aus diesem Grund wird hier auch im weiteren Sinne von einer Quellensteuer gesprochen, da Ihre Depotbank die Steuer direkt an der „Quelle“ – oftmals auch im Ausland – einbehält und an das zuständige Finanzamt bzw. die zuständige Steuerbehörde weiterleitet. Sie müssen sich als Anleger also nicht mehr um die Steuern kümmern.

Freibetragsgrenze für Steuern aus Kapitalerträgen

Es gibt einen jährlichen Freibetrag von 801 € für Singles und 1.602 € für Verheiratete. Um von diesen Freibeträgen Gebrauch machen zu können, müssen Sie Ihrer Depotbank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Dies können Sie ganz gemütlich in der Regel mit wenigen Klicks online erledigen. Falls Sie mehrere Depots haben, können Sie nach Wunsch die Freibetragsgrenzen bei der jeweiligen Bank frei wählen, wobei Sie in Summe die Freibetragsgrenzen von 801 €/1.602 € jährlich nicht überschreiten dürfen. Sie zahlen also erst Steuern, wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind und Sie darüber hinaus Gewinne erwirtschaften. Aktiengewinne müssen Sie also erst versteuern, wenn die Gewinne mit den Verlusten zuvor verrechnet wurden.

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Kann ich Steuern aus meiner Einkommensteuererklärung rückerstatten lassen?

Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter dem der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 % inklusive 5,5 % Solidaritätszuschlag liegt, dann können Sie sich über Ihre Einkommensteuererklärung die Differenz erstatten lassen. Lassen Sie sich hierzu jedoch von einem Steuerexperten fachlich beraten. 

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One Comment

  1. Stylianos Samoilis

    Vielen Dank für die aufschlussreichen Informationen!

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